Resolution für gebührenfreie Kindertagesstätten
Antrag und Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederdorfelden fordert den Gemeindevorstand auf, sich mit aller Kraft bei den Regierungen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland dafür einzusetzen, dass der Besuch von Kindertagesstätten langfristig kosten- frei gestaltet werden kann. Dazu sind sowohl die Landesregierung des Landes Hessen als auch die Regierung der Bundesrepublik aufzufordern, sich ihrer Verantwortung zu stellen und Eltern und Kommunen bei den Betreuungsgebühren zu entlasten und damit gleiche Chancen für alle zu schaffen.
Begründung:
In kaum einem anderen Land ist der Bildungserfolg so abhängig vom Geldbeutel der Eltern wie in Deutschland. Um so wichtiger ist es, allen jungen Menschen die bestmögliche Bildung und Betreuung von Anfang an, unabhängig von Geldbeutel und sozialer Herkunft, zur Verfü- gung zu stellen – von der Kinderkrippe bis zum Hochschulabschluss. Deshalb ist es notwen- dig, langfristig auch den Besuch von Kindertagesstätten gebührenfrei gestalten.
Die geplante Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die dadurch absehbare deutliche Entlastung Hessens ermöglichen es, diese Zukunftsinvestition jetzt – spätestens aber mit Wirksamwerden der Entlastungen im Länderfinanzausgleich (LFA) ab dem Jahr 2020 – an- zugehen. Hessen wird durch die Neuregelung des LFA ab 2020 nach derzeitigem Verhandlungsstand um mehrere hundert Millionen Euro im Jahr entlastet. Von größter Be- deutung ist es, dass die Abschaffung der Kitabeiträge mit der Verpflichtung des Landes ein- hergeht, den Kommunen den Einnahmeausfall aus den frei werdenden LFA-Mitteln auch tatsächlich zu ersetzen. Denn viele Städte und Gemeinden würden Kitagebühren sofort ab- schaffen, wenn sie die finanzielle Möglichkeit dazu hätten. Doch nur wenige konnten das bisher aus eigener Finanzkraft stemmen. Die Politik der schwarz-grünen Landesregierung hat stattdessen viele sogar zu Gebührenerhöhungen gezwungen.
Auch die Bundesregierung ist in die Pflicht zu nehmen, wenn es um die Finanzierung der Kinderbetreuung geht. Nach wie vor darf das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der zahlt“) nicht außer Acht gelassen werden. So hat die Bunderegierung mit den Gesetzen zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (seit 1996 für Kinder ab 3 Jahren, seit 2013 für Kinder ab 1 Jahr) zwar in der Sache eine wichtige Voraussetzung sowohl für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Möglichkeit der frühkindlichen Bildung geschaffen, die Städte und Kommunen aber bei der Finanzierung dieser Aufgabe im Regen stehen lassen.
Daher fordern wir sowohl die Landesregierung des Landes Hessen als auch die Regierung der Bundesrepublik auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und Eltern und Kommunen bei den Betreuungsgebühren zu entlasten und damit gleiche Chancen für alle zu schaffen!
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Frey, Fraktionsvorsitzender SPD
Sebastian Heldt, Fraktionsvorsitzender CDU
Horst Schmidt,Fraktionsvorsitzender Bündnis 90 /
DIE GRÜNEN