
In ihrer Sitzung am 30.10.2008 hat die Gemeindevertreterversammlung erneut einen Beschluss zugunsten des Bürgerbegehrens über den städtebaulichen Vertrag zur Errichtung von drei Windenergieanlagen gefasst. Beinahe erwartungsgemäß lag wenige Tage später eine Beanstandung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister vor, der aufgrund einer Änderung in der Fragestellung rechtliche Bedenken äußert.
Die Hessische Gemeindeordnung sieht an dieser Stelle vor, dass die Gemeinde- vertreterversammlung die Umsetzung ihres eigenen Beschlusses, sollte sie an ihm festhalten wollen, vor dem Verwaltungsgericht einklagen muss.
So wurde dann in einer Sondersitzung am 20.11.2008 ein gemeinsam von den VertreterInnen von SPD und CDU eingebrachter Antrag zur Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht sowie die Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwalts beschlossen.
Wir bedauern, dass durch diesen Schritt der Gemeinde Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären. Nach wie vor halten wir es für unverzichtbar, den Bürgerinnen und Bürgern zuzuhören, wenn sie bei einem so wichtigen Thema Bauchschmerzen haben. Wir möchten das Wenige, was dem einzelnen Bürger als Willensbekundung möglich ist, nicht nehmen, schon gar nicht mit fadenscheinigen möglichen rechtlichen Bedenken. Absurderweise sind es Bündnis90/ GRÜNE, die sich auf Landesebene für eine Verbesserung der direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Gemeinwesens einsetzen. Volksbegehren und Volksentscheide im Land sollen durch die Absenkung der Quoren und den Abbau bürokratischer Hürden deutlich erleichtert werden. Ja, sogar Verfassungsänderungen durch Volksbegehren sollen künftig ermöglicht werden!
Da wir natürlich alle keine verwaltungsjuristischen Fachleute sind, soll nun das Gericht klären, ob in diesem Fall wirklich gegen geltendes Gesetz verstoßen wird. Sollte dies so festgestellt werden, werden wir uns diesem Urteil sicherlich beugen.
Sollte aber am Ende das Gericht zu dem Urteil gelangen, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, so werden wir auf die rasche Durchführung eines Bürgerentscheids drängen, um nicht noch mehr Zeit und Geld zu verschwenden.
Nach wie vor steht die Niederdorfelder SPD zur Windkraft an sich. Das Bürger- begehren kann und soll auch nicht die grundsätzliche Frage des ob klären, sondern des wie. Anfeindungen von Seiten der Grünen, die SPD sei umgefallen, sind völlig aus der Luft gegriffen.