SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion Niederdorfelden
An die Niederdorfelden, 23.01.2007
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Frau Barbara Stiller
61138 Niederdorfelden
Sehr geehrte Frau Stiller,
die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgenden Fragen durch den Gemeindevorstand beantworten zu lassen und die Stellungnahme in die Tagesordnung der Gemeindevertretung am 08. Februar 2007 auf zu nehmen.
Widerstreit der Interessen
Wir fragen den Gemeindevorstand:
Ist dem Gemeindevorstand bewusst, dass bei Mitgliedern der Gemeindeorgane, darunter dem Bürgermeister natürlich auch in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung, bei korrekter Anwendung des § 25 HGO Interessenwiderstreit vorliegt, wenn Angelegenheiten des Bürgerhauses behandelt werden, da fast immer die Pächter der Gaststätte vor- oder Nachteile haben können?
Welche Vorkehrungen wurden in der Gemeindeverwaltung getroffen, damit die gesetzlichen Vorschriften in allen Phasen der Bearbeitung und allen Arbeitsbereichen, z.B. bei der Vergabe von Räumlichkeiten, bei der Bewirtschaftung, bei der Energieversorgung, bei der Ausübung des Hausrechtes und bei der Erarbeitung sowie dem Erlass von Regeln für die Benutzung des Gebäudes und seiner Räume beachtet werden?
Inwieweit wurden die gesetzlichen Bestimmungen exemplarisch bei dem kürzlich vorgenommenen Erlass neuer Bestimmungen für das Bürgerhaus bereits bei der Vorbereitung in der Verwaltung beachtet?
Ist dem Gemeindevorstand ein Fall bekannt, dass eine der betroffenen Personen von sich aus den Interessenwiderstreit anzeigte, wenn ja, von wem und in welchem Zusammenhang?
Inwieweit wurden bzw. werden die gesetzlichen Bestimmungen bei der geplanten Umnutzung des früheren Büchereiraumes beachtet, der zur Zeit als Stuhllager auch für die Belange der Pächter zur Verfügung steht?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Markloff Fraktionsvorsitzender



